Pitch und Testaufgaben: Wo die Grenze zwischen Recruiting und Ausbeutung verläuft

Pitch und Testaufgaben: Wo die Grenze zwischen Recruiting und Ausbeutung verläuft

Viele Kreativschaffende kennen die Situation:

Man bewirbt sich auf eine spannende Position, investiert Zeit und Energie in eine „Creative Challenge“ – nur um am Ende geghostet zu werden oder eine generische Absage zu erhalten.

In meinem Video zeige ich dir meine persönliche Erfahrung, die ich während eines Recruiting Prozesses erlebt habe, und wie ich damit umgegangen bin.

Doch vor allem möchte ich ein Bewusstsein dafür schaffen, wo rechtlich und moralisch die Grenze liegt – und wie wir als Branche respektvoller miteinander umgehen können. Und das gilt insbesondere im Recruiting.

Was passiert ist

Im Rahmen eines Recruiting Prozess wurde ich eingeladen, an einer mehrteiligen Testaufgabe teilzunehmen. Zusätzlich zum Vorstellungsvideo, in dem ich die Fragen beantwortete und einen Auszug meiner Arbeiten zeigte, forderte man:

  1. eine strategische Kampagnenanalyse mit KPI-Auswertung und Skalierungsvorschlägen,
  2. ein komplett neues Kampagnenkonzept inkl. Copytexte und Regieanweisungen,
  3. sowie eine fertige 1-minütige Ad mit Motion Design und Editing.

Für alles gab es eine Frist von 96 Stunden – also vier Tage intensiver Arbeit.

Doch nach der Einreichung: keine Rückmeldung, kein Feedback, kein Danke.
Nur eine automatisierte Absage – als wäre nichts passiert.

Warum das problematisch ist

Solche unbezahlten Testaufgaben sind leider kein Einzelfall.

Gerade in der Kreativbranche werden sie oft als „Standardprozess“ dargestellt – tatsächlich bewegen sie sich aber oft in einer rechtlichen Grauzone, insbesondere wenn der Umfang deutlich über eine reine Eignungsprüfung hinausgeht.

§ 612 BGB besagt:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.“

Mit anderen Worten:
Wenn die Aufgabe zeitlich umfangreich ist oder verwertbare Ergebnisse liefert, besteht Vergütungspflicht.

Und auch das Urheberrecht (§ 2 UrhG) ist eindeutig:
Jede kreative Arbeit – ob Konzept, Design oder Text – ist automatisch geschützt.
Sie darf ohne Zustimmung des Urhebers nicht genutzt, geteilt oder weiterentwickelt werden.

Was sich ändern muss

Recruiting in der Kreativbranche braucht dringend mehr Fairness, Transparenz und Respekt.

Kreative leisten nicht nur Arbeit, sondern liefern Ideen, Konzepte und Lösungen – das Herzstück jeder Kampagne. Diese Leistung verdient Wertschätzung, auch im Auswahlprozess.

Ich wünsche mir, dass Unternehmen, Agenturen und Recruiter künftig bewusster mit solchen Aufgaben umgehen:

  1. Eindeutig definieren, was Teil des Bewerbungsprozesses ist, und zwar von Anfang an.
  2. Faire Zeitrahmen und angemessene Vergütung bei größeren Aufgaben.
  3. Transparente Kommunikation übers Auswahlverfahren, den Prozess und Feedback auf Augenhöhe.

Mein Appell

Wenn du selbst in einem Bewerbungsprozess eine solche Aufgabe erhältst:
Mach mit, wenn du dir Erfolgschancen versprichst – aber weise in deiner E-Mail oder im Footer deiner Einreichung auf das Urheberrecht hin. Etwa so:

Dieses Konzept und alle dazugehörigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG). Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung des Autors ist nicht gestattet.

Damit schützt du dich, ohne konfrontativ zu wirken.


Unterm Strich

Kreative Arbeit ist wertvoll. Sie verdient Respekt – auch, oder gerade, im Recruiting.
Denn Professionalität zeigt sich nicht in großen Versprechen oder schönen Websites, sondern im Umgang miteinander.

Und wenn du selber auch Haltung auf deinen Social Media Profilen wie LinkedIn oder Instagram zeigen möchtest, lade dir gerne das #RespectCreatives Batch herunter und platziere es auf deinem Profilbild.


Über den Autor

Florian Feldmann

Creative Director aus Berlin für Strategie, Content und KI-gestützte Markenkommunikation.

About Florian

AI Film Direction by Florian Feldmann

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